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Kroatische Küstenpatent Kategorie B mit Funk

 

 

Wir veranstalten seit mehr als 20 Jahren Kurse zum Ablegen der Prüfung zur Erlangung des Kroatischen Schiffsführerpatentes - Kategorie B.

 

Unter kompetenter Anleitung ist es auch für Sie ein Leichtes, die Prüfung für den amtlichen Befähigungsnachweis vor der  Kommission des Kroatischen Schifffahrtsministeriums abzulegen. Bei uns werden Sie gründlich auf die Prüfung vorbereitet - es ist keinesfalls ein sogenannter "Schnellsiederkurs".

 

Das Patent hat internationale Gültigkeit und und kann ab einem Alter von 15 Jahren erworben werden.

 

Rechtsgrundlagen:

Die weltweite Anerkennung von Befähigungsausweisen und Fahrzeugzulassungen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Die Rücksprache mit dem Küstenstaat (Urlaubsziel) Ihrer Wahl ist ratsam. Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. "Boat Skipper B" (kroatisches Küstenpatent) ist in Kroatien bzw. im Adriaraum und in Italien* gültig, internationale Anerkennung nach Rücksprache mit Ihrem Vercharterer bzw. Urlaubsziel. Kurs & Prüfung werden nach Bestimmungen der IMO und nach STCW** abgehalten (Kroatien ist Mitglied der IMO). Grundsätzlich anerkennen alle Uferstaaten staatliche, amtliche Patente (kroatisches Küstenpatent ist ein amtliches, staatliches Patent). Beachten Sie, dass Binnenpatente, Donaupatente (Seen & Flüsse) auf dem Meer keine Gültigkeit besitzen. *Auskunft der italienischen Botschaft in Österreich (Wien). **STWC=International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten) ist eine UN-Konvention, die 1978 durch die International Maritime Organization (IMO) entstand. Aktuell gültige Version ist die STCW 95.

 

Merkmale auf einem Blick:

 

  • gültig für Motor- und Segelboote bis 30 GT (Bruttoregistertonnen) - Jetskis
  • keine PS-Beschränkung
  • kroatische UKW-Funk-Lizenz
  • keine Seemeilenbeschränkung (ist allerdings abängig von der Bootslänge)
  • bis 3 SM für kommerzielle Nutzung 
  • berechtigt zum Chartern von Motor- und Segelbooten

  

 

Funkzusatzprüfung

Termingleich haben Sie auch die Möglichkeit, die Prüfung für den Funkzusatz abzulegen.